Fahrschule Hajo Kuck
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und größerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht übersteigt.
Das Maximalgewicht der Fahrzeugkombination ist auf 700 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt.
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Mindestalter:
- 18 Jahre
oder
- Teilnahme am Begleitenden Fahren ab 17 Jahren. Dann kann die Klasse BE auch schon früher erworben werden.
Theoretische Ausbildung: Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben