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Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A  – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur  Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer  ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger, mit einer zulässigen  Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg  zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der  Kombination nicht überschritten wird).

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und größerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht übersteigt. 

Das Maximalgewicht der Fahrzeugkombination ist auf 700 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt.

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Mindestalter:

- 18 Jahre

oder

- Teilnahme am Begleitenden Fahren ab 17 Jahren. Dann kann die Klasse BE auch schon früher erworben werden. 

Theoretische Ausbildung: Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Fahrschulwagen für Klasse B und BE
Fahrschulwagen für B und BE
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